Erste Schritte

Das spurlose Verschwinden eines Menschen ruft bei Familienangehörigen, Freunden und Bekannten stets Besorgnis und Angst hervor. Diese Gefühle, gepaart mit einer vermeintlichen Hilflosigkeit, können zu übereilten und unüberlegten Handlungen führen. Daraus kann ein verzerrtes Bild der „Abgängigkeit“ entstehen, welches die Effektivität der polizeilichen Fahndungsmethoden negativ beeinflussen kann.

Anbei einige Tipps und wichtige Schritte, die Sie bei der Suche nach einem Menschen beachten und befolgen sollten:

Versuchen Sie Ruhe zu bewahren und konzentriert zu bleiben.
Mit einem klaren Kopf können Sie der vermissten Person besser Hilfe leisten.
Da dies meist sehr schwer fällt, bitten Sie eine/n Bekannte/n/ oder Freund/in, Sie zu unterstützen und bei den nächsten Schritten zu begleiten.
Erstatten Sie eine Vermisstenanzeige bei der Polizei.
Es wird empfohlen, sich umgehend an die Polizei zu wenden, sobald sich eine Person entgegen ihren Gewohnheiten nicht mehr meldet oder sobald deren Abwesenheit oder Verspätung unerklärlich oder ungewöhnlich sind und man davon ausgehen kann, dass die Person verschwunden ist.
Die Dauer der Abgängigkeit spielt dabei keine Rolle! Es existieren keine gesetzlichen Fristen die einzuhalten sind, bevor eine Abgängigkeitsanzeige erstattet werden kann!
Die Rechtsgrundlage zur Fahndung nach Abgängigen findet sich im § 24 Sicherheitspolizeigesetz (SPG).

Demnach obliegt den Sicherheitsbehörden die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Menschen, nach dem gesucht wird (Personenfahndung) weil unter anderem befürchtet wird,
○ ein Abgängiger werde Selbstmord begehen oder sei Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalles geworden,
○ der Mensch aufgrund einer psychischen Behinderung hilflos ist oder Leben oder Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet,
○ ein Ersuchen gemäß § 162, Abs.1 ABGB vorliegt, an der Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Minderjährigen mitzuwirken

Sehr hilfreich ist es, wenn Sie sich vor dem Weg zur Polizei schriftliche Aufzeichnungen darüber machen, die es ermöglichen, Ihre Beweggründe zur Erstattung einer Abgängigkeitsanzeige darzulegen.

Folgende Informationen sind der Polizei bei der Suche und zur Einstufung des Verschwindens nützlich:

○ Wann und wo wurde die abgängige Person von wem zuletzt nachweislich gesehen?
○ Wann, wo und wie fand mit wem der letzte Kontakt (telefonisch, email u.s.w) statt?
○ Warum meinen Sie, dass eine Abgängigkeit vorliegt – welcher Umstand scheint bedenklich?
○ Namen und Kontaktdaten von Freunden, Bekannten, Kollegen, Geschäftspartnern und Ärzten des Abgängigen
○ Handy-Nummer und wenn bekannt: Seriennummer?
○ Liegt begründeter Verdacht auf Selbstmord vor? – Abschiedsbrief
○ Benötigt der Abgängige Medikamente oder ärztlich Behandlung?
○ Liegen Erkenntnisse über gesundheitliche, private oder berufliche Probleme vor?
○ Besitzt der Abgängige ein Kraftfahrzeug?
○ Besteht ein Beschäftigungsverhältnis – mit wem?
○ Fehlen Kleidungsstück oder andere Gegenstände aus der Wohnung des Abgängigen?
○ Fehlt der Reisepass?
○ Wurden vor dem Verschwinden größere Bargeldbeträge behoben oder Gegenstände oder Objekte verkauft oder gekauft?
○ Vermutliche Bekleidung des Abgängigen
○ Personenbeschreibung – Größe, Haare, Augenfarbe, Bart, Brille, Narben, Tätowierungen und andere besondere Kennzeichen
○ Nehmen Sie ein aktuelles Foto mit zur Polizei

Weitere Informationen darüber, was die Polizei unternimmt finden Sie hier unter der Überschrift “Polizeiliche Suche”

Achten Sie darauf, immer erreichbar zu sein!
Geben Sie der Polizei eine Telefonnummer bekannt, an der Sie ständig erreichbar sind. Wenn möglich benennen Sie noch eine weitere Kontaktperson. Geben Sie bei der Suche nach dem Abgängigen niemals Ihre Telefonnummer oder andere persönliche Kontaktdaten in der Öffentlichkeit bekannt. Wickeln Sie jegliche Kommunikation und Information über die Kontaktdaten der Polizei ab, welche die Abgängigkeitsanzeige bearbeitet.

Informieren Sie die Polizei über Anrufe, die Sie selbst, Familienangehörige oder Bekannte von der vermissten Person erhalten. Erzählen Sie der Polizei auch von jeder zusätzlichen Erkenntnis oder jedem weiteren Detail, das der Polizei bei der Suche nach der vermissten Person dienlich sein und dazu beitragen kann, die Ermittlungen besser zu koordinieren. Vor allem aber ist es erforderlich, die Polizei umgehend in Kenntnis zu setzen, wenn die vermisste Person wieder aufgetaucht ist, damit die Suchaktionen eingestellt und die Ausschreibung wiederrufen werden kann.

Halten Sie regelmäßig Kontakt mit der Polizei!
Informieren Sie die Polizei umgehend über aktuelle Informationen zur Abgängigkeit. Wurde der Abgängige zum Beispiel an einer Örtlichkeit gesehen oder von jemandem angetroffen; gab es Telefonanrufe usw.

Halten Sie aber auch regelmäßig Kontakt mit der Polizei, wenn Sie selbst über keine Neuigkeiten verfügen. Erkundigen Sie sich beim Sachbearbeiter der Abgängigkeitsanzeige über den Fortschritt der Fahndung.

Die polizeiliche Fahndung nach einem Menschen ist eine sehr sensible Angelegenheit. Experten wissen, wann, wo und wie sie bestimmte Fahndungsmethoden anwenden müssen. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, bestimmte Vorgangsweisen der Polizei zu verstehen, dann fragen Sie sie! Kommunikation zwischen Ihnen und der Polizei ist das „Um und Auf“, einer erfolgreichen Abgängigenfahndung.

Wichtig: Informieren Sie umgehend die Polizei, wenn der Abgängige wieder zurückgekehrt ist, bzw. der Aufenthalt bekannt wurde.